Wesentliche Stellen auszugweise aus der
Satzung des Bistums für die Gemeinderäte :
§ 16 Vorstand
(3 ) Der Vorstand bereitet die Sitzungen des Gemeinderates vor,
lädt unter Angabe der Tagesordnung ein und leitet sie.
§ 17 Sitzungen
(2) Die Sitzungen des Gemeinderates sind öffentlich, soweit
nicht Personalangelegenheiten beraten werden oder
der Vorstand beschließt, die Beratungen zu bestimmten
Tagesodnungspunkten in nicht öffentlicher Sitzung zu
führen. Dies muss aus der Einladung ersichtlch sein....
§ 21 Protokollführung
Über Beratungen des Gemeinderates ist ein Ergebnisprotokoll
anzufertigen,.....Die Protokolle gehören zu den amtlichen
Akten und sind im Pfarrarchiv aufzubewahren.
Der Gemeinde sind die Ergebnisse in
geeigneter Weise mitzuteilen.